Wer regelt den digitalen Nachlass im Netz?

von Alexander Wild (Kommentare: 1)

TrauerfeierSeit über 17 Jahren beschäftige ich mich mit den beiden Megatrends „Digitalisierung“ und „Demografischer Wandel“. Mit dem von mir 1998 gegründeten sozialen Netzwerk Feierabend.de habe ich eine eigene Antwort auf das Thema gefunden. Umso mehr freue ich mich über andere Gründer die sich an die Schnittstelle wagen. Gestern gab es in der FAZ einen spannenden Artikel über das Berliner Start-Up Columba.de. Das Unternehmen versteht sich als digitaler Nachlassverwalter für Verstorbene. Über standardisierte Prozesse werden gebührenpflichtige Mitgliedschaften in einschlägigen Online Portalen im Auftrag der Angehörigen gekündigt.

Einnahmen erzielt das Portal über Gebühren für Angehörige die je nach Laufzeit bei € 50.- bis  € 250.- liegen. Eine Kooperation mit den führenden Bestattungsverbänden und Bestattern soll hier für Nachfrage sorgen. Zweites Standbein ist die Zusammenarbeit mit Unternehmen die für einen stolzen Betrag von bis zu € 3.600.- ihre Kunden Datenbanken bereinigen können.

Bleibt abzuwarten ob sich das Modell durchsetzt. Eine gute Idee ist es allemal und die Start-Up Finanzierung scheint gesichert. Was ich aber vermisse ist der emotionale Aspekt im Umgang mit dem digitalen Nachlass.

Mir persönlich wäre an einer langfristigen Lösung für den „digitalen Nachlass“ von Verstorbenen gelegen. Es tut mir in der Seele weh wenn wir bei Feierabend.de eine Todesnachricht bekommen und gebeten werden den Nutzer Account zu löschen. Wir kommen der Bitte der Angehörigen selbstverständlich nach und löschen alle Daten. Mit einem Knopfdruck löst sich dann ein über viele Jahre mit Liebe und Herzblut gepflegtes Profil in Luft auf. Interessante Fotos und spannende Geschichten verschwinden im Nirwana. Daten über die sich Kinder, Enkel und nachfolgende Generationen des Verstorbenen vielleicht freuen würden.

Zurück

Einen Kommentar schreiben

Kommentar vonCornelius Neitzert

Wären Anbieter von Portalen nicht besser beraten diesen Service selbst anzubieten? Gebühren z.B. zur "Nachlassverwaltung" von Profildaten und user-published content würden zu Lebzeiten bereits vom Inhaber erhoben werden. Im Todesfall treten dann definierte Regelungen zur Darstellung und Übergabe der Inhalte in Kraft. So würden Angehörige in der schweren Zeit nicht den Eindruck von "Abzocke" bekommen und es müsste kein Dritter eingebunden sein.